Kostenübernahme AHV/IV

AHV/IV Finanzielle-Hilfe

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Haarausfall haben und einen Haarersatz brauchen, unterstütz Sie die schweizerische Invalidenversicherung (AHV/IV) finanziell. Hierzu zählen auch die Pflegen & Produkte für Ihren Haarersatz. Das K33 Hairhotel ist ein AHV/IV anerkanntes Unternehmen.

Der Ablauf

1. Anmeldung bei der Schweizerischen Invalidenversicherung


Formular ausfüllen


Das Formular können Sie direkt hier Herunterladen.


2. Formulare einreichen


Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung (Arztzeugnis), bei der AHV/IV Stelle Ihres Wohnkantons ein.


Sie finden Ihre zuständige IV-Stelle unter diesem Link.


3. Bestätigung der AHV/IV Stelle


Mit der Bestätigung der AHV/IV-Stelle erhalten Sie eine sogenannte NIF-Identifikationsnummer und haben damit einen jährlichen Anspruch auf den Bezug von Haarersatzprodukten (Perücken, Pflegeprodukte und Kopfbedeckungen), im Wert von bis zu CHF 1500.—. Ab dem AHV Alter verringert sich der Betrag auf CHF 1000.— pro Jahr. Gesichtsepithesen in Form der Echthaar-Augenbrauen werden ohne Kostenlimit vergütet.


4. Rückerstattung des Rechnungsbetrages


Schreiben Sie Ihre persönliche NIF Kennziffer auf die Rechnungskopie und reichen Sie diese, nachdem Sie die Rechnung bezahlt haben, der AHV/IV-Stelle ihres Kantons ein. Diese wird Ihnen den Betrag zurückerstatten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir gerne für Sie da.